Aktueller Stand bezüglich

 

der hochpathogenen Influenza.

 

 

 

 

Hallo Zuchtfreunde,


die aktuellen Ausbrüche von hochpathogener Influenza am 20.12.2014 in Niedersachsen, im November in Mecklenburg-Vorpommern und die Funde von zwei infizierten Wildenten haben für uns Rassegeflügelzüchter schwerwiegende Folgen. In Gebieten mit hoher Wildvogeldichte entlang der großen Flüsse und Seen wurde die Aufstallung angeordnet. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass es für Geflügel, das nicht eingestallt werden kann, die Möglichkeit von Ausnahmen geben kann. Die Entscheidung liegt jedoch bei den zuständigen lokalen Behörden. Geflügel, das nicht eingestallt werden kann, sind nicht nur unsere Enten-, Gänse- und Putenrassen, sondern auch unsere Hühner, da meist kein geeigneter Stall für eine Aufstallung zur Verfügung steht.


Das Land Niedersachsen hat nach dem Ausbruch im Emsland die größeren Vogelmärkte und alle Rassegeflügelausstellungen verboten. Es sind auch reine Taubenausstellungen davon betroffen, obwohl Tauben nicht erkranken und bei der Verbreitung keine Rolle spielen. Die niedersächsischen Behörden begründen das Verbot von Taubenausstellungen damit, dass Taubenzüchter häufig auch Hühner oder Wassergeflügel halten und die Züchter (nicht die Tauben) das Virus auf einer Taubenausstellung weiterverbreiten könnten.


Ich möchte Sie kurz über die „Verordnung zur Beschränkung des Verbringens bestimmten Geflügels“ informieren, die am 28.12.2014 in Kraft getreten ist und bis zum 31.03.2015 gilt. Diese beinhaltet, dass Enten oder Gänse nur aus einem Bestand verbracht werden dürfen, wenn innerhalb eines Zeitraumes von sieben Tagen vor dem Verbringen eine virologische Untersuchung auf die hochpathogene Influenza mit negativem Ergebnis erfolgt ist. Betroffen sind unsere Zier- und Wassergeflügelzüchter. Dies ist besonders dramatisch, da beim Zier- und Wildgeflügel im Januar und Februar noch viele Schauen stattfinden sollten. Da es praktisch unmöglich ist die Untersuchungen so durchführen zu lassen, dass eine Ausstellung besucht werden kann, bedeutet diese Verordnung vom Grundsatz her ein Ausstellungsverbot für Enten und Gänse. Es wird daher dringend empfohlen, dass die Ausstellungsleitungen, welche noch die Durchführung von Schauen geplant haben, sich vorab mit der zuständigen Veterinärbehörde in Verbindung setzen und abklären, ob im Ausnahmefall auf die vorgeschriebene Untersuchung verzichtet wird. Hinzu kommt, dass in den nächsten Wochen die Zuchtstämme zusammengestellt werden. Der BDRG hat sich an das Ministerium gewandt und fordert für unsere nicht gewerblichen Erhaltungszuchten eine Ausnahmemöglichkeit von dieser virologischen Untersuchung.


Unser Präsident Christoph Günzel konnte einen Gesprächstermin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft bei Staatssekretärin Frau Dr. Flachsbarth Ende Januar vereinbaren. Wir werden diesen Termin nutzen, um auf die Folgen der aktuellen Bekämpfungsmaßnahmen der hochpathogenen Influenza für unsere Zuchten einzugehen.

Den Wortlaut der Verordnung finden Sie auf der
Homepage des BDRG

 

Bitte Bilder anzeigen   Dr. Michael Götz

Beauftragter für Tier- und Artenschutz im BDRG

 

 

 

 

 

 

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