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Ergebnisvermerk vom Gespräch am 31.07.07 im
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Teilnehmer:
BMELV: Prof. Zwingmann, Dr. Bätza, Dr. Rassow BDRG: Wilhelm Riebniger, Manfred Kull, Thomas Zöller
Aktuelle Lage hinsichtlich Klassische Geflügelpest
Dr. Rassow berichtet, dass die Lage im Moment stabil sei. Seit dem Vorkommen in Thüringen, gab es nur einige positiv getestete Wildvögel, hier handelt es sich insbesondere um Haubentaucher. Vom Auftreten des Virus in den Sommermonaten waren die Mitarbeiter des Ministeriums ebenso überrascht wie die Züchter im BDRG.
Das FLI hat zwei Möglichkeiten für das neue Auftreten des Virus benannt, einmal dass der Virus in Deutschland geschlummert hat und zum anderen, dass er neu eingeschleppt wurde. Die erste Theorie erscheint nach Auffassung des Ministeriums als unwahrscheinlich, für die zweite These spricht dass der aufgetauchte Virus nicht identisch mit dem des Vorjahres ist, sondern ein anderer der in der gleichen Form in Kuwait gefunden wurde.
Die Vertreter des BDRG haben es als zweifelhaft angesehen, ob es sich bei dem Tod der einen auf H5 N1 positiv getesteten Gans in Thüringen um einen echten Hausgeflügelbestand handelt. Trotzdem hat das FLI das Risiko der Klassischen Geflügelpest von bisher xmäßigx auf xhochx eingestuft, die dann ausgelösten Maßnahmen wurden von den Vertretern des BDRG auf das Schärfste kritisiert. Thomas Zöller berichtete über den Verlauf eines Aufklärungsgesprächs auf der Saalfelder Höhe in Thüringen, bei dem sich mehrere Fehler des zuständigen Veterinäramtes aufzeigten. Nachdem die Maßnahmen des Landes Thüringen eingeleitet waren, bestand für die Vertreter des Bundesministeriums keine Möglichkeit mehr einzuschreiten. Das Ministerium hat zugesagt bei den nächsten Gesprächen mit den Ländervertretern, darauf hinzuwirken, dass sinnvolle einheitliche Vorgehensweisen bei zukünftigen Verdachtsfällen abgesprochen werden. Aufgrund der neuen Risikoeinschätzung wurde das Thema um die Dritte Verordnung zur Änderung der Geflügel-Aufstallungsverordnung am 6.Juli 2007 von der TOP genommen.
Gesetzgeberische Maßnahmen
Dr. Bätza erklärte, dass das Thema nun am 12. Oktober in der Bundesratssitzung behandelt wird und er hierzu einen geänderten Entwurf vorlegen wird. Bei der jetzigen Situation wäre es ihm nicht möglich die generelle Aufstallpflicht aufzuheben, aber es besteht weiterhin die Möglichkeit mit den Ausnahmegenehmigungen großzügig umzugehen. Der BDRG hält in seiner schriftlichen Stellungnahme weiterhin die Forderung aufrecht, die Aufstallung aufzuheben und im Gespräch wurde verdeutlicht, das die einzige artgerechte und tierschutzgerechte Haltung die uneingeschränkte Freilandhaltung ist. Diese müsste in einem Gesetzestext mit verankert bzw. wieder zu finden sein.
Konsequenzen für unsere Ausstellungen
Dr. Bätza geht davon aus, dass für die Durchführungen der Schauen keine Konsequenzen zu erwarten sind, sofern nicht aktuelle Ereignisse, örtliche Maßnahmen nötig machen. Die Vertreter des BDRG haben nachdrücklich gefordert, dass für den geordneten Verkauf auf Ausstellungen andere Bestimmungen gelten müssen, als bei unkontrollierten Geflügelmärkten. Gleichfalls wurde gefordert, dass die virologischen Untersuchungen beim Wassergeflügel zu entfallen haben. Dr. Bätza hat zugesagt, dies bei seinem künftigen Entwurf zu berücksichtigen.
Zwischenergebnis des Feldversuches der Impfung in NRW
Dr. Bätza berichtet, dass die bisher vorliegenden Ergebnisse mit dem zurzeit verfügbaren Impfstoff in NRW nicht den gewünschten Erfolg zeigten. Die Impfungen in Frankreich und den Niederlanden wurden eingestellt, da sie ebenfalls nicht den gewünschten Erfolg brachten.
Weitere Kontakte
Der BDRG lädt Prof. Zwingmann und seine leitenden Mitarbeiter zu einem Besuch im Wissenschaftlichen Geflügelhof des BDRG ein, die Einladung wurde dankend angenommen. Der Besuch soll im Herbst dieses Jahres stattfinden, Prof. Zwingmann regte an, zu diesem Termin ebenfalls wichtige Vertreter des Zentralverbands Deutscher Geflügelwirtschaft (kurz ZDG) einzuladen, um unter Moderation des Bundesministeriums die gemeinsamen Probleme der Seuchenbekämpfung zu diskutieren und die Verbände für die jeweiligen Probleme des anderen zu sensibilisieren. Außerdem wurde eine Einladung zur nächsten Bundesversammlung ausgesprochen und vom Ministerium zugesagt, dass ein namhafter Vertreter dort über Fragen der Tiergesundheit referiert.
Höchste Wachsamkeit!
Handlungsempfehlungen bei Ausbruch der Klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe)
Um zu verhindern, dass die zuständigen Behörden im Falle eines Ausbruchs der Klassischen Geflügelpest (Vogelgrippe) die Tötung nicht infizierter bzw. seuchenverdächtiger Tiere anordnen, empfiehlt der Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. seinen Mitgliedern folgende Vorgehensweise:
Informieren Sie bereits im Falle des Verdachts auf Ausbruch der Klassischen Geflügelpest, spätestens aber nach amtlicher Bestätigung des Seuchenfalles in Ihrer Nähe den Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. Tel. 069 - 87 87 67 54 oder den zuständigen Landesverband
Sie ermöglichen es dem Verband auf diese Weise, schon vor Erlass von Tötungsanordnungen an die zuständigen Behörden heranzutreten und diesen gegenüber – gegebenenfalls unter Zuhilfenahme unserer Anwaltskanzlei – darzulegen, dass eine etwa beabsichtigte Tötung von Rassetauben und verschiedenen Geflügelrassen der Roten Liste rechtswidrig ist. Außerdem besteht bei rechtzeitiger Kenntnis des Verbandes die Möglichkeit, ein einstweiliges Rechtschutzverfahren einzuleiten, mit dem der zuständigen Behörde vorsorglich die Tötung der betroffenen Tiere untersagt wird. Ein solches Verfahren hatte erstinstanzlich im April 2006 in Sachsen Erfolg und konnte die Tötung der dortigen Tauben wenigstens verzögern.
Informieren Sie sofort den Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. oder den zuständigen Landesverband, wenn die Tötung des von Ihnen gehaltenen Rassegeflügels angeordnet wird.
Bestehen Sie gegenüber der zuständigen Behörde auf Erteilung einer schriftlichen Tötungsanordnung, die Sie dann unverzüglich an den Verband weiterleiten. Stimmen Sie in keinem Fall einer Tötung Ihrer Tiere zu und erklären Sie sich nicht mit dem Ergehen einer lediglich mündlichen Anordnung einverstanden.
Erheben Sie gegen eine Tötungsanordnung in jedem Fall binnen eines Monats Widerspruch.
Wird die Widerspruchsfrist versäumt, kann gegen die Tötungsverordnung nichts mehr unternommen werden; außerdem gefährden Sie Ihren Entschädigungsanspruch. Auch in diesem Zusammenhang gilt: Informieren Sie baldmöglichst den Verband, der Ihnen bei der Einleitung der notwendigen rechtlichen Schritte helfen wird.
Zusammenfassend gilt: Informieren Sie den Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. über jede Entwicklung in Ihrer Nähe, die mit einem möglichen Ausbruch der Klassischen Geflügelpest im Zusammenhang steht.
Nur im Falle rechtzeitiger Kenntnis des Verbandes ist gewährleistet, dass alle notwendigen rechtlichen Vorkehrungen getroffen bzw. rechtlichen Schritte eingeleitet werden, um eine Tötung von Rassegeflügel und Rassetauben zu verhindern.
-Wilhelm Riebniger Präsident
-Thomas Zöller Geschäftsführer |

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Info - Geflügelpest |

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Landesverband der Rassegeflügelzüchter Groß-Hamburg e.V. |
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